Entsorgung von Altgeräten und Batterien

Entsorgung von Altgeräten und Batterien

Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der folgende Hinweis richtet sich an Endnutzer, die Batterien oder Geräte mit eingebauten Batterien nutzen und diese nicht mehr in der gelieferten Form weiterveräußern.

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altbatterien einer geeigneten Sammelstelle zuzuführen, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet ist.

Sie können Altbatterien:

  • bei kommunalen Sammelstellen,
  • im örtlichen Handel oder
  • bei uns im Rahmen der gesetzlichen Rücknahmepflicht

unentgeltlich abgeben.

Wir nehmen Altbatterien in den Mengen zurück, die wir als Neubatterien führen oder geführt haben.
Sie können solche Altbatterien entweder ausreichend frankiert an uns senden oder direkt an unserer Rücknahmestelle abgeben:

LostMary800.de

Smokey-Dealz GmbH

Kieler Straße 407

22525 Hamburg


2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Dies weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.

Unter dem Symbol können chemische Bezeichnungen stehen, die auf enthaltene Schadstoffe hinweisen:

  • Cd = Cadmium
  • Pb = Blei
  • Hg = Quecksilber

Diese Zeichen geben an, dass bestimmte Grenzwerte für Schwermetalle überschritten sind.


Informationen für private Haushalte gemäß § 18 Abs. 4 ElektroG

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält umfangreiche Regeln für den umweltgerechten Umgang mit Elektro-Altgeräten. Die wichtigsten Hinweise haben wir hier für Sie zusammengefasst.


1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Sie müssen getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall in speziellen Erfassungs- und Rückgabesystemen abgegeben werden.


2. Batterien und Akkus

Altgeräte können Batterien oder Akkus enthalten.
Endnutzer sind verpflichtet:

  • nicht fest verbaute Batterien / Akkus vorab zu entnehmen,
  • diese separat einer Batteriesammelstelle zuzuführen.

Dies gilt nicht, wenn die Altgeräte für eine Wiederverwendung durch öffentlich-rechtliche Entsorger vorbereitet werden.


3. Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte

Sie können Altgeräte aus privaten Haushalten kostenlos abgeben:

  • bei Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • bei Rücknahmestellen der Hersteller und Vertreiber gemäß ElektroG

Rücknahmepflicht besteht insbesondere für:

  • Händler mit mind. 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte
  • Lebensmittelhändler mit mind. 800 m² Gesamtfläche, sofern Elektrogeräte regelmäßig angeboten werden
  • Online-Händler, deren Lager- und Versandflächen entsprechend groß sind

Rücknahme umfasst:

  • 1:1-Rücknahme: ein gleichartiges Altgerät bei Kauf eines neuen Geräts
  • 0:1-Rücknahme: kleine Altgeräte (< 25 cm Kantenlänge), bis zu drei Stück pro Geräteart, ohne Neukauf

Bei Lieferung eines Elektrogeräts an private Haushalte kann das gleichartige Altgerät direkt bei Lieferung unentgeltlich abgeholt werden.


4. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Elektrogeräte sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Es weist darauf hin, dass diese Geräte nicht über den Hausmüll, sondern ausschließlich über geeignete Sammelstellen entsorgt werden dürfen.