Entsorgung von Altgeräten und Batterien
✅ Entsorgung von Altgeräten und Batterien
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der folgende Hinweis richtet sich an Endnutzer, die Batterien oder Geräte mit eingebauten Batterien nutzen und diese nicht mehr in der gelieferten Form weiterveräußern.
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altbatterien einer geeigneten Sammelstelle zuzuführen, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet ist.
Sie können Altbatterien:
- bei kommunalen Sammelstellen,
- im örtlichen Handel oder
- bei uns im Rahmen der gesetzlichen Rücknahmepflicht
unentgeltlich abgeben.
Wir nehmen Altbatterien in den Mengen zurück, die wir als Neubatterien führen oder geführt haben.
Sie können solche Altbatterien entweder ausreichend frankiert an uns senden oder direkt an unserer Rücknahmestelle abgeben:
LostMary800.de
Smokey-Dealz GmbH
Kieler Straße 407
22525 Hamburg
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Dies weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.
Unter dem Symbol können chemische Bezeichnungen stehen, die auf enthaltene Schadstoffe hinweisen:
- Cd = Cadmium
- Pb = Blei
- Hg = Quecksilber
Diese Zeichen geben an, dass bestimmte Grenzwerte für Schwermetalle überschritten sind.
Informationen für private Haushalte gemäß § 18 Abs. 4 ElektroG
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält umfangreiche Regeln für den umweltgerechten Umgang mit Elektro-Altgeräten. Die wichtigsten Hinweise haben wir hier für Sie zusammengefasst.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Sie müssen getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall in speziellen Erfassungs- und Rückgabesystemen abgegeben werden.
2. Batterien und Akkus
Altgeräte können Batterien oder Akkus enthalten.
Endnutzer sind verpflichtet:
- nicht fest verbaute Batterien / Akkus vorab zu entnehmen,
- diese separat einer Batteriesammelstelle zuzuführen.
Dies gilt nicht, wenn die Altgeräte für eine Wiederverwendung durch öffentlich-rechtliche Entsorger vorbereitet werden.
3. Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte
Sie können Altgeräte aus privaten Haushalten kostenlos abgeben:
- bei Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- bei Rücknahmestellen der Hersteller und Vertreiber gemäß ElektroG
Rücknahmepflicht besteht insbesondere für:
- Händler mit mind. 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte
- Lebensmittelhändler mit mind. 800 m² Gesamtfläche, sofern Elektrogeräte regelmäßig angeboten werden
- Online-Händler, deren Lager- und Versandflächen entsprechend groß sind
Rücknahme umfasst:
- 1:1-Rücknahme: ein gleichartiges Altgerät bei Kauf eines neuen Geräts
- 0:1-Rücknahme: kleine Altgeräte (< 25 cm Kantenlänge), bis zu drei Stück pro Geräteart, ohne Neukauf
Bei Lieferung eines Elektrogeräts an private Haushalte kann das gleichartige Altgerät direkt bei Lieferung unentgeltlich abgeholt werden.
4. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Elektrogeräte sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Es weist darauf hin, dass diese Geräte nicht über den Hausmüll, sondern ausschließlich über geeignete Sammelstellen entsorgt werden dürfen.

